Hört mein Kind oder schaut es nur? - Das Neugeborenen Hörscreening

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen werden Neugeborene bereits auf viele Erkrankungen hin untersucht. Nun ermöglicht neue medizinische Technik auch die frühe Untersuchung des Hörvermögens Ihres neugeborenen Kindes.

Ca. 1-2 Neugeborene von 1000 Geburten leiden an einer therapiebedürftigen Hörstörung. Diese wurde bisher durchschnittlich erst im Alter von etwa 22 Monaten vermutet und nach weiteren 9 Monaten auch diagnostiziert. Dies sind viele Monate, in denen das Kind im Hören und damit auch in seiner Entwicklung eingeschränkt ist. Hierbei ist insbesondere die Sprachentwicklung des Kindes betroffen, da für einen normalen Spracherwerb das Hören eine entscheidende Rolle spielt. Daher ist es zum Wohle des Kindes erforderlich, die Hörstörung möglichst früh festzustellen und gegebenenfalls mit Hörhilfen zu versorgen.

Durch zwei Untersuchungsverfahren, den evozierten otoakustischen Emissionen und den akustisch evozierten Hirnstammpotenzialen, ist nun eine objektive Hörtestung kurz nach der Geburt möglich. Die Verfahren testen die Funktion der so genannten Haarzellen im Innenohr und der dahinter liegenden Nervenbahnen. Hörgestörte Neugeborene werden hierbei auffällig und es können weitere Untersuchungen und eine Hörrehabilitation durchgeführt werden. Dies ermöglicht dem Kind eine normale Entwicklung trotz seiner Höreinschränkung.

Nachdem dieses sogenannte „Neugeborenen Hörscreening“ in einigen Bundesländern erfolgreich angelaufen ist, wird es nun ab Januar 2009 bundesweit, also auch bei uns, durchgeführt. Durch diese Screeninguntersuchung wird eine Diagnosesicherung der Hörstörung schon im 3. Lebensmonat angestrebt.

Die Screening-Erstuntersuchung wird in den jeweiligen Geburtskliniken durchgeführt. Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses kann die Screeninguntersuchung über den Kinderarzt eingeleitet werden. Die Untersuchung, sowie mögliche Nachkontrollen auffälliger Kinder können dann bei dem, mit entsprechenden Geräten ausgestatteten Hals-, Nasen-, Ohrenarzt oder Paedaudiologen erfolgen.

 

Dr. Kai Lehnerdt

Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde

 


Dr. med. Kai Lehnerdt

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